
EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss ab 25. Mai angewendet werden. Sie vereinheitlicht den Datenschutz in den 28 EU-Staaten und baut den Schutz personenbezogener Daten aus. Zu den neuen Vorschriften gehört unter anderem das sogenannte Recht auf Vergessen. Damit ist gemeint, dass ein Internetnutzer die Löschung seiner Informationen verlangen kann. Sollten Firmen gegen die Regeln verstoßen, drohen ihnen deutlich höhere Strafen als bisher. Seit dem Datenschutzskandal bei Facebook stehen vor allem auch Großkonzerne wegen ihres Umgangs mit Nutzerinformationen im Visier. Georg Gatnar hat mit den Datenschutzexperten und IT-Juristen Chritsoph Tschohl gesprochen und die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Mehr über Christoph Tschohl:
epicenterworks.at
researchinstitute.at