Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für www.radioklassik.at
Stand der Erklärung: 16.07.2025
Die Stiftung Radio Stephansdom ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:www.radioklassik.at
Scope: Startseite und 2 repräsentative Unterseiten
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte (Level A)
- Bei informativen Bildern fehlen teilweise aussagekräftige Alternativtexte. Fungieren diese Bilder als Links, fehlt ihnen dadurch ebenfalls ein zugänglicher Name, was zusätzlich das Erfolgskriterium 2.4.4 (Link-Zweck) betrifft.
Erfolgskriterium 1.2.1 – Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) (Level A)
- Für auf der Website eingebettete Podcasts (reine Audiodateien) wird derzeit kein vollständiges Transkript bereitgestellt.
Erfolgskriterium 1.2.4 – Untertitel (Live) (Level AA)
- Für Live-Videoübertragungen werden keine Untertitel zur Verfügung gestellt.
Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A)
- Für einige Formularelemente (z.B. Suche, Lautstärkeregelung) fehlt eine programmatisch verknüpfte Beschriftung (Label).
- Die semantische Auszeichnung von Inhalten wird teilweise nicht spezifikationskonform eingesetzt (z.B. durch die Verwendung eines <nav>-Elements anstelle einer Listenstruktur für Social-Media-Links).
- Die Überschriftenhierarchie ist unvollständig; auf der Startseite fehlt die primäre Seitenüberschrift (<h1>).
Erfolgskriterium 1.4.3 – Kontrast (Minimum) (Level AA)
- Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund ist an mehreren Stellen unzureichend und erfüllt nicht das geforderte Minimum von 4.5:1 (z.B. dunkelgrauer Text auf rotem Hintergrund).
Erfolgskriterium 2.1.1 – Tastatur (Level A)
- Einige interaktive Komponenten wie der Kalender (Datepicker) und Checkboxen sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar.
Erfolgskriterium 2.4.1 – Blöcke umgehen (Level A)
- Die Sprungnavigation ist fehlerhaft implementiert. Der Sprungmarker zur Suche verweist auf einen nicht existenten Anker und ist somit ohne Funktion.
Erfolgskriterium 2.4.3 – Fokus-Reihenfolge (Level A)
- Nach dynamischem Nachladen von Inhalten (z.B. via Ajax) wird der Tastaturfokus nicht logisch in die neue Seitenstruktur integriert, was die lineare Navigation beeinträchtigt.
Erfolgskriterium 2.4.7 – Fokus sichtbar (Level AA)
- Die visuelle Hervorhebung des Tastaturfokus ist bei einigen Bedienelementen, einschließlich der Sprungmarker, nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
Erfolgskriterium 2.4.11 – Fokus nicht verdeckt (Minimum) (Level AA)
- Der Tastaturfokus kann auf einem Element liegen, das für den Nutzer nicht sichtbar ist. Dies tritt beispielsweise auf, wenn das Such-Overlay durch ein darüberliegendes Menü verdeckt wird.
Erfolgskriterium 2.5.5 – Zielgröße (Minimum) (Level AA)
- Einige Interaktionselemente unterschreiten die empfohlene Mindestgröße von 24x24 CSS-Pixeln, was die Bedienung insbesondere auf Touch-Geräten erschwert.
Erfolgskriterium 3.1.2 – Sprache von Teilen (Level AA)
- Für aria-label-Attribute wird teilweise eine andere Sprache verwendet als für den umgebenden Seiteninhalt, ohne dies programmatisch zu deklarieren.
Erfolgskriterium 3.2.2 – Bei Eingabe (Level A)
- Einigen Formularen, wie der Newsletter-Anmeldung, fehlt ein expliziter Senden-Button, wodurch Nutzer keine klare Handlungsaufforderung zur Übermittlung ihrer Eingaben erhalten.
Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A)
- Der Einsatz von ARIA-Attributen ist nicht durchgängig konsistent oder korrekt, was die programmatische Übermittlung von Zuständen und Eigenschaften an assistive Technologien beeinträchtigt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Für die nachfolgend aufgeführten, bereits unter Abschnitt a) "Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen" detailliert beschriebenen Mängel, beruft sich die Stiftung Radio Stephansdom derzeit auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102:
- Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.2.1 – Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) (Level A):
- Die Bereitstellung vollständiger Transkripte für alle auf der Website eingebetteten Podcasts (reine Audiodateien).
- Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A):
- Die vollständige barrierefreie Aufbereitung aller auf der Website bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente (z.B. Word-Dateien), insbesondere älterer Bestände, hinsichtlich semantischer Struktur, Leseabfolge und Alternativtexten.
- Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A) sowie implizit weitere strukturrelevante Kriterien wie 1.3.1:
- Die durchgängige Korrektur aller semantischen Auszeichnungen auf einzelnen HTML-Seiten (z.B. unvollständige oder fehlerhafte Strukturierung von Überschriften, Tabellen, Aufzählungen oder Formularelementen).
- Die Nachrüstung aller fehlenden oder unzureichenden aria-*-Attribute zur eindeutigen maschinenlesbaren Benennung bei bestimmten interaktiven Elementen.
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung:
Die vollständige und sofortige Nachbearbeitung sowie barrierefreie Überarbeitung sämtlicher oben genannter betroffener Inhalte, Dokumente und systematischer struktureller Mängel würde aufgrund der umfangreichen Menge an bestehenden Inhalten und der Komplexität der notwendigen Anpassungen zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung für die Stiftung Radio Stephansdom darstellen. Einige der betroffenen Inhalte und Dokumente wurden vor dem verbindlichen Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitspflichten veröffentlicht. Bei einigen Inhalten handelt es sich zudem um von externen Quellen übernommene Materialien, bei denen eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung durch die Stiftung Radio Stephansdom nur mit erheblichem Mehraufwand möglich wäre.
Laufende Verbesserung:
Die Stiftung Radio Stephansdom ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Inhalte, die für laufende Verwaltungsverfahren oder die aktuelle Studierendenschaft wesentlich sind, werden bei Bedarf bevorzugt in barrierefreier Form
bereitgestellt oder es wird auf Anfrage eine zugängliche Alternative zur Verfügung gestellt. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit und der Kritikalität der betroffenen Inhalte erfolgen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Stiftung Radio Stephansdom liegen, sind vom Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) ausgenommen. Dazu zählen insbesondere eingebundene Inhalte oder Dokumente, die von externen Stellen bereitgestellt werden und auf deren Gestaltung oder Barrierefreiheit die Stiftung Radio Stephansdom keinen Einfluss hat. Dies betrifft sowohl nicht-barrierefreie Inhalte Dritter als auch nicht-barrierefreie Dateiformate, die außerhalb der redaktionellen Verantwortung der Stiftung Radio Stephansdom liegen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.07.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an:
Ansprechperson: Mag. Roman Gerner
E-Mail:r.gerner(at)edw.or.at
Telefon:+43 1 512 40 40 3050
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.


